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Eine Einheit (50 Minuten): € 90,-
Rückerstattung des Honorars bei ernährungsmedizinischen Beratungen:
Manche private Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen das Beratungshonorar. Kontaktiere bitte deine Versicherung.
Selbstständige erhalten pro Kalenderjahr den sogenannten Gesundheitshunderter, SVS-Versicherte bekommen € 100,- rückerstattet.